ANKÜNDIGUNG: ANPASSUNG DES PIS-FLOWS AUFGRUND EINER BEEINTRÄCHTIGUNG GEM. ART. 32 ABS. 3 DELVO (EU) 2018/389

Aufgrund einer ermittelten Beeinträchtigung durch die Nicht-Wiederverwendung des ersten Faktors (Eingabe der Verfügernummer und/oder PIN) bei einer Zahlungsauslösung, werden in diesem Ablauf Anpassungen vorgenommen.

Mit Ende Q1/2024 ist keine erneute Eingabe im Zuge einer Zahlungsauslösung über die XS2A-API mehr nötig.

veröffentlicht am: 17.01.2024