Aufgrund einer ermittelten Beeinträchtigung durch die Nicht-Wiederverwendung des ersten Faktors (Eingabe der Verfügernummer und/oder PIN) bei einer Zahlungsauslösung, werden in diesem Ablauf Anpassungen vorgenommen.
Mit Ende Q1/2024 ist keine erneute Eingabe im Zuge einer Zahlungsauslösung über die XS2A-API mehr nötig.
veröffentlicht am: 17.01.2024